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Corona macht heuer leider auch den Silvester-Feierlichkeiten einen Strich durch die Rechnung, der Jahreswechsel 2020/21 wird ohne Neujahrsparty auskommen müssen.

Keine Party über Silvester: Sind die aktuellen Lockdown-Regelungen noch für Weihnachten gelockert worden, muss man nach den Feiertagen wieder die allgemeinen Einschränkungen beachten.

Sprich: Die derzeit nur von 20 bis 6 Uhr geltenden Ausgangsbeschränkungen gelten seit 26. Dezember wieder rund um die Uhr. Das bedeutet, dass ein Haushalt maximal eine Person aus einem fremden Haushalt empfangen darf - und zwar auch zu Silvester.

Auch für Spaziergänge im Freien gilt: Man darf nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt, Familienmitgliedern oder engen Bezugspersonen unterwegs sein. Personen, die nicht zu einem gemeinsamen Haushalt gehören, müssen auch im Freien einen Meter Mindestabstand einhalten. Der Polizei sind Kontrollen diesbezüglich im öffentlichen Raum gestattet.

Übrigens: Bei begründetem Verdacht - zum Beispiel bei Lärmbelästigung - darf die Polizei auch indoor in Privatwohnungen Kontrollen durchführen.

Regelung gilt bis 24. Jänner

Der Lockdown startet am zweiten Weihnachtsfeiertag, dem Stefanitag (26. Dezember) und endet für alle am 24. Jänner. Allerdings ist die Möglichkeit eines "Freitestens" Mitte Jänner geplant: Wer an den (für 15., 16. und 17. Jänner vorgesehenen) Gratis-Coronatests teilnimmt und dann einen negatives Ergebnis vorlegen kann, darf den Lockdown bereits am 18. Jänner beenden - eine Woche früher als die Testverweigerer.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab 26.12. wieder rund um die Uhr. Der eigene private Wohnbereich darf dann auch tagsüber nur aus den bekannten bestimmten Gründen verlassen werden. Gestattet ist die Fahrt in die Arbeit, das Erledigung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (etwa der Einkauf) und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen. Auch der Aufenthalt im Freien zur "körperlichen und psychischen Erholung" ist erlaubt (etwa für Spaziergänge oder Individualsport). Die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen fällt ebenfalls wieder unter die Ausnahmen.

Mehr zum Thema: Dritter Lockdown - so geht es mit Events und Kultur weiter:
https://www.events.at/e/3-corona-lockdown-so-geht-es-mit-kultur-und-veranstaltungen-weiter#st-241819983

Silvesterprogramm für Zuhause

Zwar wird es heuer keine große Silvesterparty geben, aber zumindest in Sachen Kultur und Unterhaltung kann man im eigenen Wohnzimmer zum Jahreswechsel einiges erleben.

Hier einige Highlights: https://www.events.at/e/silvester-2020-kultur-im-stream-fuer-den-lockdown-jahreswechsel#st-241820358