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Corona-Regeln: Das ist zu Weihnachten erlaubt

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Was ist zu Weihnachten 2020 erlaubt, was nicht? Hier die festgelegten Regeln der Bundesregierung.

Der Entwurf für die Corona-Regeln für die Weihnachtsfeiertage steht: Das Gesundheitsministerium hat den Parlamentsparteien den Entwurf für die entsprechende Verordnung übermittelt, die vom Hauptausschuss beschlossen werden soll.

Demnach werden die Ausgangsbeschränkungen und die Regeln für Zusammenkünfte nur am 24. und 25. Dezember gelockert, am Stefanitag, also dem 26. Dezember kehrt man zu den aktuell geltenden Regeln zurück.

Für den Heiligen Abend und den Christtag ist nun vorgesehen, dass Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen aus höchstens ebenso vielen Haushalten zulässig sind.

Ansonsten gilt weiterhin, dass sich maximal sechs Erwachsene und sechs minderjährige Kinder aus zwei Haushalten treffen können. Zudem wurde in der Verordnung festgelegt, dass hierbei in Innenräumen künftig ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.

Das Sozialministerium betont, dass von den weihnachtlichen Ausnahmen auch die neue Masken-Pflicht bei Treffen von Privatpersonen in Innenräumen betroffen ist. Sprich, Familienfeiern am 24. und 25. Dezember können auch ohne Mund-Nasen-Schutz stattfinden.

Anders sieht es hingegen am Arbeitsplatz aus: Die Verordnung schreibt den Mund-Nase-Schatz in Unternehmen überall dort vor, wo Menschen zusammenkommen. Alternativ sind Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden und organisatorische Schutzmaßnahmen wie das Bilden von festen Teams angeführt.