Theater

Andrea Spatzek ,Rezitation, Petra Pawlik, Klavier - Eugenie Schwarzwald - Wohltäterin

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19:00 - 23:59
Café Prückel
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Ein literarisches Lebensbild von Helmut Korherr.

Eugenie Schwarzwald (geborene Nussbaum) wurde als Jüdin 1872 in Polupanowka (Galizien) geboren. Sie maturierte in Czernowitz und studierte von 1895 bis 1900 Philosophie und Literatur an der Universität Zürich, als an österreichischen Universitäten Frauen noch nicht zum Studium zugelassen waren. 1900 ließ sie sich in Wien nieder und heiratete im Dezember desselben Jahres Hermann Schwarzwald. 1901 übernahm sie von Eleonore Jeiteles gegen eine geringe Ablöse das Mädchenlyzeum am Wiener Franziskanerplatz. Ab 1911 führte sie die Schule als achtklassiges Mädchenrealgymnasium (ab 1913: Wien/Innere Stadt, Wallnerstraße 9) - dies war die erste Schule in Österreich, an der Mädchen maturieren konnten. Die Grundideen der Pädagogik Schwarzwalds waren Gewaltfreiheit und Kreativitätsförderung. Es gelang ihr, namhafte Persönlichkeiten als Lehrer zu verpflichten - z.B. Oskar Kokoschka für Zeichnen, Adolf Loos für Architektur, Arnold Schönberg und Egon Wellesz für Musik. In ihrem Sommer-Erholungsheim am Grundlsee trafen sich Sigmund Freud, Egon Friedell, Carl Zuckmayer u.a. Während des Ersten Weltkriegs und danach schuf Eugenie Schwarzwald Tagesheime, Gemeinschaftsküchen (auch in Berlin), Ferienheime für Kinder und Erwachsene. 1938 kehrte sie von einer Vortragsreise in Dänemark nicht mehr nach Wien zurück, sondern emigrierte in die Schweiz. Die Nationalsozialisten verkauften ihren gesamten Besitz - schlossen ihre Schulen und humanitären Einrichtungen. Eugenie Schwarzwald starb 1940 in Zürich.

Rezitation: Gabriele Schuchter
Am Klavier: Petra Pawlik

Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich: Tel.: +43 1 535 04 31-1510 oder E-Mail: [email protected]. Bitte geben Sie die vollständigen Namen aller teilnehmenden Personen sowie eine Kontaktmöglichkeit an!

Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist ein aktueller negativer COVID-19-Test (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden bzw. Antigentest nicht älter als 48 Stunden), eine Impfbestätigung (der erste Impftermin muss 22 Tage zurückliegen) oder ein Nachweis über eine überstandene COVID-19- Erkrankung (innerhalb der letzten 6 Monate) notwendig.